Get ready to rock!
Die CampusRadios NRW und Jack Daniel’s suchen euch – als Opening Act für die Deutschland-Tour von JET.
Du spielst in einer Band? Ihr wisst, wie man rockt? Ihr habt noch Großes vor?
Dann seid ihr die Richtigen für uns.
Zeigt uns, was ihr drauf habt!
Bewerbt euch jetzt mit eurem Demotape – und schon bald könntet ihr mit den australischen Rockern von JET auf Tour gehen.
In euren Adern fließt purer Rock? Habt ihr das Zeug zum Opening Act? Beweist es uns – on air!
Bewerbt euch. Wir laden euch ein. Zeigt uns, dass ihr der Opening Act für JET seid. Rockt mit.
Im Herbst ist es so weit!
Die australische Rockgruppe Jet bringt ihr lang erwartetes neues Album raus, und geht auf Tour. Zusammen mit EUCH! Die CampusRadios NRW und Jack Daniel’s geben eurer Band die Chance, als Opening Act mit Jet auf Deutschlandtour zu gehen und in den großen Hallen des Landes live zu spielen. Alles was ihr braucht, ist ein Demotape und reichlich Rock im Blut!
Was ihr tun müsst?
Schickt uns euer Demotape oder Live-Video, dazu am Besten noch Fotos!
Alle Infos, Teilnahmebedingungen und Fragebogen findet ihr hier.
Dann ab damit in die Post! Wir sichten euer Material. Wenn ihr uns überzeugen könnt, laden wir euch live ins Studio ein, wo ihr unseren Hörer zeigen könnt, was ihr drauf habt. Am Ende stehen 10 Bands aus ganz Deutschland zur Auswahl. Dann entscheiden die Hörer - per Online-Voting auf jackdaniels.de
Die Adressen:
Schickt euer Material an euer nächstgelegenes oder meistgehörtes Campusradio:
a) Radio Q, JACK DANIEL’S BACKSTAGE, Bismarckallee 3, 48151 Münster
b) CT das radio, JACK DANIEL’S BACKSTAGE, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum
c) eldoradio*, JACK DANIEL’S BACKSTAGE,Vogelpothsweg 74, 44227 Dortmund
d) Radio Triquency, JACK DANIELS BACKSTAGE, Fachhochschule Lippe und Höxter - FB 2 // Medienproduktion, Liebigstr. 87, 32657 Lemgo
e) Hochschulradio Düsseldorf, JACK DANIELS BACKSTAGE, Universitätsstr. 1, Parkplatz 21b, 40225 Düsseldorf
Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ermittlung einer Vorgruppe für die Deutschland-Tour der Rockband JET im Oktober 2006. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen im Alter von mindestens 18 Jahren. Mitarbeiter des Veranstalters, von Warner Music, deren Agenten, die Familienangehörigen der Mitarbeiter der genannten Unternehmen sowie Personen, die sonst mit diesem Wettbewerb befasst sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Unterzeichnung und Einsendung dieser Teilnahmebedingungen durch die teilnehmenden Bands und ihre Mitglieder voraus, darüber hinaus die Einsendung einer schriftlich abgefassten Band-Biografie, geeigneter Standfotos, einer Live-DVD mit Mitschnitten von Auftritten der Band sowie einen Tonträger (MP3 oder CD). Je nachdem, bei welchem der teilnehmenden Radiosender die Band sich bewirbt lautet die Adresse:
a) Radio Q, JACK DANIEL’S BACKSTAGE, Bismarckallee 3, 48151 Münster
b) CT das radio, JACK DANIEL’S BACKSTAGE, Universitätsstr. 150, 44801 Bochum
c) eldoradio*, JACK DANIEL’S BACKSTAGE,Vogelpothsweg 74, 44227 Dortmund
d) Radio Triquency, JACK DANIELS BACKSTAGE, Fachhochschule Lippe und Höxter - FB 2 // Medienproduktion, Liebigstr. 87, 32657 Lemgo
e) Hochschulradio Düsseldorf e.V., JACK DANIELS BACKSTAGE, Universitätsstr. 1, Parkplatz 21b, 40225 Düsseldorf
Einsendeschluss: 31. Juli 2006.
3. Einsendungen, die nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
4. DVD und Tonträger (MP3 oder CD) sollten mindestens 4 und höchstens 7 Original-Kompositionen der Band wiedergeben. Bands, die DVDs oder Tonträger einsenden, auf denen Stücke vorgeführt werden bzw. enthalten sind, die keine Original-Kompositionen der Band sind, können am Wettbewerb nicht teilnehmen. Der Nachweis dafür, dass es sich um Original-Kompositionen der Band handelt, liegt bei der Band. Die Einsendung der Teilnahmeunterlagen enthält die Garantie, dass die vorgeführten Stücke Original-Kompositionen der Band sind. Die Band hält den Veranstalter frei von Ansprüchen Dritter, die auf die Behauptung gestützt werden, es handele sich nicht um Original-Kompositionen.
5. Anmeldungen für Dritte oder Sammelanmeldungen werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter haftet nicht für Anmeldungen oder Anmeldeunterlagen, die verzögert oder beschädigt eintreffen oder verloren gehen. Nach Durchführung des Wettbewerbs verbleiben die Anmeldeunterlagen bei dem Veranstalter.
6. Anmeldungen, die bis zum 31. Juli 2006 eingehen, werden von einer Jury bewertet, die aus Repräsentanten des Veranstalters, Warner Music und JET besteht. Die Jury wird 10 Bands auswählen. Informationen über diese Bands und die von ihnen eingereichten Mitschnitte werden auf der Website des Veranstalters, www.jackdaniels.de, zur Kenntnisnahme für jedermann veröffentlicht, und zwar bis zum 21. August 2006.
7. Die Stimmabgabe der Website-Besucher wird bei der Entscheidung der Jury über den Gewinner des Wettbewerbs berücksichtigt. Diese Entscheidung liegt allein bei der Jury. Sie wird am 4. September 2006 veröffentlicht. Die Jury ist nicht verpflichtet, eine der teilnehmenden Bands als Gewinner zu bestimmen. Sollte keine geeignete Band am Wettbewerb teilnehmen, hat der Veranstalter das Recht, zu entscheiden, dass es keinen Gewinner gibt. In diesem Fall kann der Veranstalter eine andere Band als Vor-Band engagieren.
8. Alle Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Sämtliche Elemente der von den teilnehmenden Bands eingesandten Stücke, insbesondere die Musik, der Text und der Auftritt, müssen den Anforderungen des guten Geschmacks entsprechen. Jedes Mitglied jeder teilnehmenden Band verpflichtet sich, zu jeder Zeit während des Wettbewerbs bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb die Regeln des Anstands einzuhalten und sämtliche Aktivitäten zu unterlassen, die aus der Sicht des Veranstalters den Ruf und die Reputation von Jack Daniel's, Warner Music oder JET beeinträchtigen können. Jeder Verstoß gegen diese Regelung berechtigt den Veranstalter, die fragliche Band von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb oder von der Tour auszuschließen.
10. Die als Gewinner bestimmte Band erhält das Recht, als Vorgruppe der Rockband JET bei den drei Konzerten während der Deutschland-Tour dieser Gruppe im Oktober 2006 aufzutreten. Im Preis enthalten sind außerdem die Kosten für die Reise zu diesen Konzerten und die Unterbringung am Zielort.
11. Bei den Auftritten der Gewinner-Band im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb werden die Band und ihre Mitglieder es unterlassen, durch die aufgeführten Stücke, durch ihre Kleidung oder sonst in irgendeiner Weise auf Getränke- oder sonstige Verbrauchermarken Dritter, welcher Art auch immer, zu verweisen, es sei denn, ein solcher Hinweis gilt den Marken des Veranstalters.
12. Jede teilnehmende Band und ihre Mitglieder akzeptieren, dass der Veranstalter uneingeschränkt berechtigt ist, jede Band von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ihre Kompositionen, ihren Auftritt oder ihre sonstigen öffentlichen Äußerungen nutzt, um politische Meinungen zu verbreiten oder einzelne Personen, das Publikum oder Vereinigungen, Verbände oder Einrichtungen beleidigen oder provozieren.
13. Die Zeit, die der Gewinner-Band vor den einzelnen JET-Konzerten zur Verfügung steht, kann jederzeit vom Veranstalter oder dem Tour-Management angepasst, insbesondere verlängert oder verkürzt werden.
14. Alle Gruppen sind verpflichtet, den Anweisungen des Tour-Managements Folge zu leisten, soweit es um erforderliche Änderungen auf der Bühne oder im zeitlichen Ablauf geht.
15. Der Veranstalter wird den Gruppen die Zeiten für die Konzerte und Soundchecks mitteilen. Die Gruppen sind zu absoluter Pünktlichkeit verpflichtet.
16. Sofern eine Gruppe nicht rechtzeitig zum Soundcheck oder zu dem ihr zugewiesenen Auftritt erscheint oder sich ohne rechtfertigenden schriftlichen Beleg wesentlich verspätet, hat der Veranstalter das Recht, diese Gruppe vom weiteren Wettbewerb und/oder von der weiteren Durchführung der Tour auszuschließen. In diesem Fall erhält eine der anderen Gruppen die Gelegenheit zum Auftritt.
17. Die Gewinner-Band und ihre Mitglieder verpflichten sich, diejenigen Auflagen einzuhalten, die dritte Dienstleister im Rahmen des Wettbewerbs und/oder der Tour machen.
18. Alle teilnehmenden Gruppen und ihre Mitglieder erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bildnisse (Standfotos und/oder Filmaufnahmen), die von ihnen eingesandt worden sind oder während des Wettbewerbs oder der Tour zustande kommen, vom Veranstalter und Warner Music ohne weitere Gegenleistung für Werbezwecke verwendet werden können, und zwar auch auf der jeweiligen Website.
19. Die Gewinner-Band und ihre Mitglieder verpflichten sich, in zumutbarem Umfang für Werbemaßnahmen des Veranstalters zur Verfügung zu stehen, insbesondere für die Aufnahme von Fotografien, für Interviews und für die jeweilige örtliche Presse, und zwar vor und während der Tour sowie während eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung der Tour.
20. Sämtliche Teilnehmer am Wettbewerb räumen dem Veranstalter für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit dem 1. August 2006, das inhaltlich und räumlich uneingeschränkte Recht ein, von den Inhalten der eingesandten Bewerbungsunterlagen, insbesondere DVDs, Tonträger (MP3 oder CDs) Standfotos, für Werbezwecke auf der Website des Veranstalters ohne weitere Gegenleistung zu nutzen. Die Gewinner-Band und ihre Mitglieder räumen dem Veranstalter das Recht ein, zwei Stücke aus den zur Bewerbung eingereichten Datenträgern (DVD, MP3, CD) während eines Zeitraums von 12 Monaten nach Abschluss der Deutschland-Tour der Band JET inhaltlich und räumlich unbeschränkt und kostenfrei zu nutzen, z.B. für eine zu Werbezwecken aufgelegte CD, die auch Stücke der Band JET enthält.
21. Der Veranstalter ist für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich.
22. Die Gewinner-Band und ihre Mitglieder sind verantwortlich für sämtliche sonstigen Aufwendungen und Maßnahmen, die mit der Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb, der Ausrufung als Gewinner und der Durchführung der Tour verbunden sind. Sie sind insbesondere damit einverstanden, dass der Veranstalter die Preisverleihung und Durchführung der Tour von einem Nachweis der Identität und des Alters abhängig macht.
23. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine andere Band zur Gewinner-Band zu erklären, sollten einzelne Mitglieder der Gewinner-Band innerhalb von 3 Tagen, nachdem die Gewinner-Band vom Veranstalter über den Sieg im Wettbewerb informiert worden ist, ihre Identität und/oder ihr Alter nicht nachgewiesen oder sonst die Anforderungen nach diesen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt haben. Dasselbe gilt, sollten einzelne Mitglieder der Gewinner-Band sonst Regelungen dieser Teilnahmebedingungen verletzen.
24. Die Stellung als Gewinner des Wettbewerbs ist nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch darauf, den Gewinn alternativ in Geld ausgezahlt zu erhalten.
25. Der Veranstalter behält sich vor, als Alternative einen Preis von gleichem oder größerem Wert zu verleihen, sollte sich die Verwirklichung des für den Gewinner vorgesehenen Preises als unmöglich erweisen, aus welchen Gründen auch immer.
26. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb abzubrechen oder in abgewandelter Form durchzuführen, sollte dies aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, auf deren Eintritt der Veranstalter keinen Einfluss hat, erforderlich sein.
27. Alle Entscheidungen des Veranstalters im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und seiner Durchführung sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
28. Veranstalter ist die Brown-Forman Beverages Europe Ltd., German Branch, Alte Rabenstraße 2, 20148 Hamburg.
29. Alle am Wettbewerb teilnehmenden Bands und ihre Mitglieder erklären ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.
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